Wie vielfach berichtet, werden ab dem 01.01.2017 von Seiten der Finanzverwaltung wesentlich strengere Anforderungen an die Kassensysteme gestellt. Die vom BMF veröffentlichten „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ stellen hier die neue Grundlage dar. Ziel dabei ist, dass ab 2017 auch sämtliche Einzeldaten der elektronischen Kassensysteme für die Prüfungsdienste in einem besonderen Finanzamtsformat auslesbar sind, und nicht nur, wie bisher die Summendaten.

Als elektronische Kassensysteme sind hierbei alle Registrierkassen, aber auch PC- oder neuerdings iPad-Kassensysteme zu qualifizieren. Alternativ dazu bleibt die Verwendung der sog. offenen Ladenkasse zulässig, die sich allerdings nur in kleineren Fällen in der Praxis führen lässt.

Wir empfehlen Ihnen, sich ab 2017 auf die neuen Anforderungen einzustellen. Denn die Zuschätzungen der Finanzverwaltung sind in der Praxis zulässigerweise oft sehr hoch, wenn es Fehler bei der Kassenführung gegeben hat. Ob Ihr Kassensystem die nötigen Erfordernisse erfüllt, können Sie beim jeweiligen Hersteller erfahren. Eventuell gibt es hier die Möglichkeit der Nachrüstung, die dann auch genutzt werden muss. In jedem Falle sollten Sie den Prozess der Kassennachrüstung entsprechend dokumentieren.

Sollte vor diesem Hintergrund sogar eine Neuanschaffung des Kassensystems erforderlich sein, so empfehlen wir Ihnen zur Begrenzung eines Risikos, in der Buchhaltung die neue Kasse getrennt von dem alten System einrichten zu lassen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.

gez. STB Dipl.-Kfm. Thomas Euler