Wirtschaftsprüfung

Wirtschafts-prüfung

Ihr Wirtschaftsprüfer in Köln und Umgebung

Pflichtprüfung/Jahresabschlussprüfung nach HGB/IFRS

Die jährliche Jahresabschlussprüfung Ihrer mittelgroßen Gesellschaft wird auf der Basis eines individuellen Prüfungsansatzes unter Einsatz moderner Prüfungssoftware individuell und effizient durchgeführt.

Sie ist eine unserer Hauptaufgaben als Wirtschaftsprüfer: Die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses gem. § 316 HGB. Mit unserer Teilnahmebescheinigung an der externen Qualitätskontrolle, dem sogenannten „Peer-Review“, sind wir anders als die meisten niedergelassenen Wirtschaftsprüfer offiziell berechtigt, für Ihr Unternehmen die gesetzliche Jahresabschlussprüfung durchzuführen.

Ganz klar: Auch im Rahmen der Wirtschaftsprüfung kommt modernste Prüfungssoftware zum Einsatz. Wir prüfen übrigens nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz – und erklären Ihnen gerne, was das für Ihr Unternehmen im Detail bedeutet.

Pflichtprüfung/Jahresabschlussprüfung nach HGB/IFRS

Die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses gem. § 316 HGB gehört zu den Hauptaufgaben des Wirtschaftsprüfers. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfügt über eine gültige Teilnahmebescheinigung an der externen Qualitätskontrolle (Peer-Review) und ist daher berechtigt, die gesetzliche Jahresabschlussprüfung in Ihrem Unternehmen durchzuführen.

Kapitalgesellschaften und gleichgestellte GmbH & Co. KG sind ab einer mittelgroßen Gesellschaft prüfungspflichtig. Die Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses endet dabei idR. zum 31.03. (bei Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr).

Die Grenzwerte des HGB für eine mittelgroße und damit prüfungspflichtige Gesellschaft liegen bei:

  • Umsatz 12 Mio EUR
  • Bilanzsumme 6 Mio EUR
  • 50 Mitarbeiter

Die Prüfungsdurchführung erfolgt effizient unter Einsatz modernster Prüfersoftware in Rahmen des sogenannten risikoorientierten Prüfungsansatzes.

Maßgeschneiderter Wettbewerbsvorteil

Neben der erfolgreichen Pflichtprüfung bieten wir Ihnen auch einen wichtigen Mehrwert in Form einer Analyse Ihrer betrieblichen Prozesse.
Dadurch stellen wir gemeinsam mit Ihnen Schwachstellen fest, entwickeln maßgeschneiderte Lösungen und verschaffen Ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil.


Ihr Ansprechpartner

Michael Euler

WP/STB Dipl.-Kfm. Michael Euler
m.euler@meiners-euler.de

Freiwillige Jahresabschlussprüfung

Prüfungen aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung oder freiwillig zur Steigerung der Vertrauenswürdigkeit Ihrer Jahresabschlüsse erledigen wir effizient und individuell.

Je nachdem, welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen gewählt haben, sieht der Gesetzgeber keine zwingende gesetzliche Prüfung vor. Das gilt unter anderem für kleine Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften. Wenn Sie sich dennoch für eine freiwillige Abschlussprüfung entscheiden, können Sie damit erfahrungsgemäß wichtige Vertrauenspunkte bei Banken, Kapitalgebern, Geschäftspartnern und Gesellschaftern sammeln. Transparenz kommt eben immer gut an. Übrigens: Manche Gesellschaftsverträge fordern gerade deswegen eine freiwillige Jahresabschlussprüfung. Gerne schauen wir mit Ihnen gemeinsam, ob eine solche Prüfung für Ihr Unternehmen vorgesehen ist.

Freiwillige Jahresabschlussprüfung

Der Gesetzgeber schreibt für kleine Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften oder Unternehmen anderer Rechtsformen keine zwingende gesetzliche Jahresabschlussprüfung vor. Durch eine freiwillige Jahresabschlussprüfung kann jedoch das Vertrauen von Banken, Kapitalgebern, Geschäftspartnern und Gesellschaftern positiv gestärkt werden. Freiwillige Prüfungen werden teilweise auch durch den Gesellschaftsvertrag gefordert.

Analyse betrieblicher Prozesse

Wir bieten Ihnen neben der erfolgreichen Prüfung auch einen wichtigen Mehrwert in Form einer Analyse Ihrer betrieblichen Prozesse.
Dadurch können wir gemeinsam mit Ihnen Schwachstellen feststellen, maßgeschneiderte Lösungen entwickeln und Ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Weitere Vorteile einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung

  • Eine Abschlussprüfung umfasst nicht nur die Feststellung der zahlenmäßigen Richtigkeit des Jahresabschlusses, sie zielt zudem auch auf die Zweckmäßigkeit und Effektivität des im Unternehmen eingerichteten internen Kontrollsystems ab, für welches gesetzliche Vertreter verantwortlich ist. Eine freiwillige Jahresabschlussprüfung stellt für den gesetzlichen Vertreter eines nicht prüfungspflichtigen Unternehmens eine zusätzliche Möglichkeit der Absicherung dar.
  • Abgesehen von der Einrichtung eines angemessenen internen Kontrollsystems ist der gesetzliche Vertreter des Unternehmens für die Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortlich. Ihn können nicht nur Geldstrafen für die verspätete Aufstellung des Jahresabschlusses treffen, sondern auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen in Zusammenhang mit der unternehmensbezogenen Darstellung im Jahresabschluss drohen. Aus diesem Grund liegt eine freiwillige Abschlussprüfung im Interesse des gesetzlichen Vertreters.
  • Die unabhängige Prüfung durch einen unbefangenen, fachkundigen Dritten kann möglicherweise vorhandene Fehler aufdecken, die den Betriebsangehörigen verborgen bleiben. Das stellt eine weitere Kontrollmaßnahme im Unternehmen dar.
  • Ein weiterer Vorteil, der sich durch eine Jahresabschlussprüfung ergibt, ist, dass sich aus einem testierten Jahresabschluss für Investoren und Gläubiger, insbesondere Banken, eine höhere Wertigkeit des enthaltenen Zahlenmaterials ergibt, als aus einem ungeprüften. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers unterstreicht die Vertrauenswürdigkeit und Kompetenz des geprüften Unternehmens und verbessert somit dessen Position gegenüber Investoren und Gläubigern.
  • Zudem können aus einer umfassenden Wirtschaftsprüfung wertvolle Anregungen und Vorschläge für die Leitung des Unternehmens gewonnen werden, da die Gesellschaft aus einem anderen Blickwinkel, nämlich aus einem externen und unabhängigen, betrachtet wird.

Ihr Ansprechpartner

Michael Euler

WP/STB Dipl.-Kfm. Michael Euler
m.euler@meiners-euler.de

Prüferische Durchsicht/Sonderprüfungen/Gutachten

Unser Angebot umfasst die prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen/Rechnungslegung, Sonderprüfungen (z.B. Unterschlagungsprüfungen), MaBV-Prüfungen, Bewertungsgutachten bei Neugründungen oder Umwandlungen.

Neben der Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und der freiwilligen Jahresabschlussprüfung führen wir eine Reihe weiterer, freiwilliger Prüfungen für Sie durch:

  • Prüferische Durchsicht (Review)
  • Prüfung von Existenzgründungskonzepten
  • Prüfung von Businessplänen
  • Due-Diligence-Prüfungen bei Unternehmens- und Beteiligungserwerb
  • Prüfung von Sanierungskonzepten
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Prüfungen im Rahmen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Oft gehen wirtschaftliche Prüfungen Hand in Hand mit der Analyse Ihrer betrieblichen Prozesse. Neben der Wirtschaftsprüfung können Sie deshalb auch im Bereich der unternehmerischen Beratung auf Meiners & Euler setzen und die entstehenden Synergieeffekte nutzen, um Ihr Business noch klarer auf Erfolgskurs zu bringen.

Prüferische Durchsicht/Sonderprüfungen/Gutachten

Folgende freiwillige Prüfungsleistungen werden von uns durchgeführt:

  • Prüferische Durchsicht (Review)
  • MaBV-Prüfungen
  • Due-Diligence-Prüfungen bei Unternehmens- und Beteiligungserwerb
  • Prüfung von Existenzgründungskonzepten
  • Prüfung von Businessplänen
  • Prüfung von Sanierungskonzepten
  • Durchführung von Unterschlagungsprüfungen

Ihr Ansprechpartner

Michael Euler

WP/STB Dipl.-Kfm. Michael Euler
m.euler@meiners-euler.de

Ihr Wirtschaftsprüfer in Köln und Umgebung

Pflichtprüfung / Jahres-abschlussprüfung nach HGB/IFRS

Die jährliche Jahresabschlussprüfung Ihrer mittelgroßen Gesellschaft wird auf der Basis eines individuellen Prüfungsansatzes unter Einsatz moderner Prüfungssoftware individuell und effizient durchgeführt.

Sie ist eine unserer Hauptaufgaben als Wirtschaftsprüfer: Die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses gem. § 316 HGB. Mit unserer Teilnahmebescheinigung an der externen Qualitätskontrolle, dem sogenannten „Peer-Review“, sind wir anders als die meisten niedergelassenen Wirtschaftsprüfer offiziell berechtigt, für Ihr Unternehmen die gesetzliche Jahresabschlussprüfung durchzuführen.

Ganz klar: Auch im Rahmen der Wirtschaftsprüfung kommt modernste Prüfungssoftware zum Einsatz. Wir prüfen übrigens nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz – und erklären Ihnen gerne, was das für Ihr Unternehmen im Detail bedeutet.

Pflichtprüfung / Jahres-abschlussprüfung nach HGB/IFRS

Die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses gem. § 316 HGB gehört zu den Hauptaufgaben des Wirtschaftsprüfers. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfügt über eine gültige Teilnahmebescheinigung an der externen Qualitätskontrolle (Peer-Review) und ist daher berechtigt, die gesetzliche Jahresabschlussprüfung in Ihrem Unternehmen durchzuführen.

Kapitalgesellschaften und gleichgestellte GmbH & Co. KG sind ab einer mittelgroßen Gesellschaft prüfungspflichtig. Die Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses endet dabei idR. zum 31.03. (bei Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr).

Die Grenzwerte des HGB für eine mittelgroße und damit prüfungspflichtige Gesellschaft liegen bei:

  • Umsatz 12 Mio EUR
  • Bilanzsumme 6 Mio EUR
  • 50 Mitarbeiter

Die Prüfungsdurchführung erfolgt effizient unter Einsatz modernster Prüfersoftware in Rahmen des sogenannten risikoorientierten Prüfungsansatzes.

Maßgeschneiderter Wettbewerbsvorteil

Neben der erfolgreichen Pflichtprüfung bieten wir Ihnen auch einen wichtigen Mehrwert in Form einer Analyse Ihrer betrieblichen Prozesse.
Dadurch stellen wir gemeinsam mit Ihnen Schwachstellen fest, entwickeln maßgeschneiderte Lösungen und verschaffen Ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil.


Ihr Ansprechpartner

Michael Euler

WP/STB Dipl.-Kfm. Michael Euler
m.euler@meiners-euler.de

Freiwillige Jahresabschlussprüfung

Prüfungen aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung oder freiwillig zur Steigerung der Vertrauenswürdigkeit Ihrer Jahresabschlüsse erledigen wir effizient und individuell.

Je nachdem, welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen gewählt haben, sieht der Gesetzgeber keine zwingende gesetzliche Prüfung vor. Das gilt unter anderem für kleine Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften. Wenn Sie sich dennoch für eine freiwillige Abschlussprüfung entscheiden, können Sie damit erfahrungsgemäß wichtige Vertrauenspunkte bei Banken, Kapitalgebern, Geschäftspartnern und Gesellschaftern sammeln. Transparenz kommt eben immer gut an. Übrigens: Manche Gesellschaftsverträge fordern gerade deswegen eine freiwillige Jahresabschlussprüfung. Gerne schauen wir mit Ihnen gemeinsam, ob eine solche Prüfung für Ihr Unternehmen vorgesehen ist.

Freiwillige Jahresabschlussprüfung

Der Gesetzgeber schreibt für kleine Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften oder Unternehmen anderer Rechtsformen keine zwingende gesetzliche Jahresabschlussprüfung vor. Durch eine freiwillige Jahresabschlussprüfung kann jedoch das Vertrauen von Banken, Kapitalgebern, Geschäftspartnern und Gesellschaftern positiv gestärkt werden. Freiwillige Prüfungen werden teilweise auch durch den Gesellschaftsvertrag gefordert.

Analyse betrieblicher Prozesse

Wir bieten Ihnen neben der erfolgreichen Prüfung auch einen wichtigen Mehrwert in Form einer Analyse Ihrer betrieblichen Prozesse.
Dadurch können wir gemeinsam mit Ihnen Schwachstellen feststellen, maßgeschneiderte Lösungen entwickeln und Ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Weitere Vorteile einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung

  • Eine Abschlussprüfung umfasst nicht nur die Feststellung der zahlenmäßigen Richtigkeit des Jahresabschlusses, sie zielt zudem auch auf die Zweckmäßigkeit und Effektivität des im Unternehmen eingerichteten internen Kontrollsystems ab, für welches gesetzliche Vertreter verantwortlich ist. Eine freiwillige Jahresabschlussprüfung stellt für den gesetzlichen Vertreter eines nicht prüfungspflichtigen Unternehmens eine zusätzliche Möglichkeit der Absicherung dar.
  • Abgesehen von der Einrichtung eines angemessenen internen Kontrollsystems ist der gesetzliche Vertreter des Unternehmens für die Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortlich. Ihn können nicht nur Geldstrafen für die verspätete Aufstellung des Jahresabschlusses treffen, sondern auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen in Zusammenhang mit der unternehmensbezogenen Darstellung im Jahresabschluss drohen. Aus diesem Grund liegt eine freiwillige Abschlussprüfung im Interesse des gesetzlichen Vertreters.
  • Die unabhängige Prüfung durch einen unbefangenen, fachkundigen Dritten kann möglicherweise vorhandene Fehler aufdecken, die den Betriebsangehörigen verborgen bleiben. Das stellt eine weitere Kontrollmaßnahme im Unternehmen dar.
  • Ein weiterer Vorteil, der sich durch eine Jahresabschlussprüfung ergibt, ist, dass sich aus einem testierten Jahresabschluss für Investoren und Gläubiger, insbesondere Banken, eine höhere Wertigkeit des enthaltenen Zahlenmaterials ergibt, als aus einem ungeprüften. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers unterstreicht die Vertrauenswürdigkeit und Kompetenz des geprüften Unternehmens und verbessert somit dessen Position gegenüber Investoren und Gläubigern.
  • Zudem können aus einer umfassenden Wirtschaftsprüfung wertvolle Anregungen und Vorschläge für die Leitung des Unternehmens gewonnen werden, da die Gesellschaft aus einem anderen Blickwinkel, nämlich aus einem externen und unabhängigen, betrachtet wird.

Ihr Ansprechpartner

Michael Euler

WP/STB Dipl.-Kfm. Michael Euler
m.euler@meiners-euler.de

Prüferische Durchsicht / Sonderprüfungen / Gutachten

Unser Angebot umfasst die prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen/Rechnungslegung, Sonderprüfungen (z.B. Unterschlagungsprüfungen), MaBV-Prüfungen, Bewertungsgutachten bei Neugründungen oder Umwandlungen.

Neben der Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und der freiwilligen Jahresabschlussprüfung führen wir eine Reihe weiterer, freiwilliger Prüfungen für Sie durch:

  • Prüferische Durchsicht (Review)
  • Prüfung von Existenzgründungskonzepten
  • Prüfung von Businessplänen
  • Due-Diligence-Prüfungen bei Unternehmens- und Beteiligungserwerb
  • Prüfung von Sanierungskonzepten
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Prüfungen im Rahmen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Oft gehen wirtschaftliche Prüfungen Hand in Hand mit der Analyse Ihrer betrieblichen Prozesse. Neben der Wirtschaftsprüfung können Sie deshalb auch im Bereich der unternehmerischen Beratung auf Meiners & Euler setzen und die entstehenden Synergieeffekte nutzen, um Ihr Business noch klarer auf Erfolgskurs zu bringen.

Prüferische Durchsicht / Sonderprüfungen / Gutachten

Folgende freiwillige Prüfungsleistungen werden von uns durchgeführt:

  • Prüferische Durchsicht (Review)
  • MaBV-Prüfungen
  • Due-Diligence-Prüfungen bei Unternehmens- und Beteiligungserwerb
  • Prüfung von Existenzgründungskonzepten
  • Prüfung von Businessplänen
  • Prüfung von Sanierungskonzepten
  • Durchführung von Unterschlagungsprüfungen

Ihr Ansprechpartner

Michael Euler

WP/STB Dipl.-Kfm. Michael Euler
m.euler@meiners-euler.de