Sicherlich haben Sie auch schon bemerkt, dass selbst bei der Finanzverwaltung inzwischen die Zeichen der Zeit durchgängig auf „digital“ statt analog stehen. Aufgrund der Personalsituation und weil alles andere auch nicht mehr zeitgemäß ist, hat die Finanzverwaltung direkt aus der Not eine Tugend gemacht – die Umstellung kam gewiss sehr spät, aber dafür umso konsequenter, auch wenn z.B. ca. 170.000 Steuer-Identifikationsnummern leider doppelt vergeben worden sind.

So ist mittlerweile im betrieblichen Bereich die Abgabe der Steuererklärungen nur noch digital möglich und „Elster“ ist auch dem Otto-Normal-Bürger nicht mehr nur als diebischer Vogel bekannt, sondern steht ja synonym für die elektronische Einreichung der (Daten zur) Steuererklärungen (je nach Elster- Ausbaustufe I oder II).

Seit 2005 finden flächendeckend Außenprüfungen nur noch unter Anwendung digitaler Prüfmethoden statt. Der Bogen schließt sich mit der zwischenzeitlichen Einführung der E-Bilanz, dem elektronischen Handelsregister und zuletzt den neuen Anforderungen an die Kassensysteme ab 2017.

Kurz gesagt: Es führt von dieser Seite kein Weg an der „Digitalisierung“ vorbei. Wie aber darauf richtig reagieren? Denn es gibt sie ja noch, die Mandanten der alten Schule, die auch immer noch ausschließlich auf Papier arbeiten wollen.

Hier bieten wir unseren Mandanten an, die nötigen Digitalisierungsvorgänge – wenn gewünscht – für sie zu übernehmen, so dass sich auf Mandantenseite keine Umstellung ergeben muss. Da wir mit einem sog. Dokumentenmanagementsystem DMS arbeiten, welches zumindest theoretisch in der Lage ist 200.000 Dokumente pro Stunde (!) aufzunehmen, ist eine Umstellung im Betrieb des Mandanten nicht zwingend nötig.

Haben Sie Interesse? Dann sprechen Sie uns bitte an. Wir finden für jeden Fall individuelle und passende Lösungen.