Stundenzettel alleine reichen nicht, um gegenüber dem Finanzamt ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis bzw. ein Arbeitsverhältnis unter nahen Angehörigen durchzusetzen (FG Rheinland-Pfalz, Az. 4 K 1702/16)
Legt die Gesellschaft hier lediglich Stundenzettel vor, genügt das unter Umständen nicht für den Nachweis eines steuerwirksamen Arbeitsverhältnisses. Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen werden besonders strenge Anforderungen gestellt. Verträge zwischen nahen Angehörigen werden grundsätzlich steuerlich nur dann anerkannt, wenn sie der Erzielung von Einkünften dienen, ernsthaft vereinbart sind, entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden und Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten auch zwischen fremden Dritten üblich ist.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist damit zu rechnen, dass das Finanzamt hier eine verdeckte Gewinnausschüttung erkennt.
Mit freundlichem Gruß
Ihr GmbH-Experte WP/STB Dipl.-Kfm. Michael Euler