Viele Unternehmer lassen sich nicht gerne „in die Karten“ schauen und veröffentlichen nur widerwillig. Es sollte daher selbstverständlich sein, dass nur das absolut nötigste im eBundesanzeiger einsehbar ist. Bei der Hinterlegung von Jahresabschlüssen einer Kleinstkapitalgesellschaft (lt. Micro-Richtlinie) sind leider häufig folgende Fehler zu beobachten. Hier die Häufigsten:

Statt hinterlegt wird veröffentlicht, mit der Folge, dass Ihr Jahresabschluss ohne Anmeldung und Kosten einsehbar ist (z.B. auf der App „Bilanzmonitor“).
Bei der Microgesellschaft sind in der Bilanz nur die Hauptpunkte A. Anlagevermögen, B. Umlaufvermögen, C. ARAP etc. zu zeigen. Oftmals wird das Pflichtgliederungsschema einer mittelgroßen bzw. sogar großen Gesellschaft mit vielen Details veröffentlicht.
Die Microgesellschaft benötigt keinen Anhang, sondern einige wenige Angaben unter der Bilanz. Sehr häufig wird jedoch ein Angang erstellt und sogar veröffentlicht bzw. hinterlegt. Im Anhang stehen dann u.U. viele Informationen, welche z.B. der Mitbewerber nicht sehen sollte.
Die Gesellschaft ist (formal) überschuldet. Finanziert wurde durch ein Gesellschafterdarlehen. Dieses wird – auch bei der Microgesellschaft – in einem „Davon-Vermerk“ explizit ausgewiesen. Fachlich versierte Bilanzleser beurteilen die Bonität der Gesellschaft dann zutreffend, insbesondere wenn in den Angaben unter der Bilanz auf einen Rangrücktritt hingewiesen wird, sofern dieser vorliegt. Bei Fehlen des „Davon-Vermerks“ und des Hinweis unter der Bilanz entgehen Ihnen wegen offenbar schlechter Bonität ggf. lukrative Aufträge.

Eine fehlerhafte Hinterlegung bzw. Veröffentlichung kann nur durch eine Korrektur klargestellt werden, d.h. durch eine weitere (kostenpflichtige) Hinterlegung bzw. Veröffentlichung. Wurden zu viel Informationen preisgegeben, ist dies im Nachgang nicht mehr heilbar, da aus einem öffentlichen Register nichts mehr gelöscht wird.

Die Veröffentlichung/Hinterlegung sollte daher nur mit größter Sorgfalt vorgenommen werden.

Mit freundlichem Gruß

Ihr GmbH-Experte WP/STB Dipl.-Kfm. Michael Euler