Der Bundestag verabschiedete am 08.11.2018 eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, wonach ab 01.01.2019 Jobtickets und das Firmenfahrräder nicht mehr als Sachbezug der Einkommensteuer unterliegen. Umweltfreundliches Verhalten von Pendlern wird damit endlich angemessen honoriert. Elektroautos und Hybridfahrzeuge werden bei der Dienstwagenbesteuerung zukünftig ebenfalls stärker begünstigt.

Mit freundlichem Gruß

Ihr GmbH-Experte WP/STB Dipl.-Kfm. Michael Euler