Der bevorstehende „Brexit“ am 29.03.2019 macht einen dringenden Handlungsbedarf bei den „deutschen“ Limiteds erforderlich. Damit es nicht zum (steuerlichen) Super-GAU von Aufdeckung stiller Reserven (z.B. bei Ltds mit Grundvermögen) kommt, ist es u.U. erforderlich, die Ltd in eine deutsche Gesellschaftsrechtsform umzuwandeln. Um diesen Umstieg für die zahlreichen betroffenen Unternehmen zu ermöglichen, hat die Bundesregierung am 10.10. den „Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes“ beschlossen. Nach dem Gesetzesentwurf wäre es ausreichend, die Umwandlungspläne vor dem og. Termin beim Notar zu beurkunden.

Mit freundlichem Gruß

Ihr GmbH-Experte WP/STB Dipl.-Kfm. Michael Euler